Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Ferienhäusern durch die Ferienparadies Del GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Ferienparadies Del GmbH (im Folgenden «Vermieterin» genannt) und dem Mieter (im Folgenden «Mieter» genannt) für die Vermietung eines Ferienhauses einschliesslich zwei Parkplätze in der Tiefgarage (im Folgenden «Ferienhaus» genannt) der Vermieterin in Del (Salouf, Surses, Schweiz).
Das Mietobjekt und die Mietdauer wird in der Buchungsbestätigung spezifiziert. Mit der Reservation muss der Mieter sich mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklären.
Der Mietvertrag kommt zustande, sobald die Vermieterin die Buchungsanfrage des Mieters bestätigt hat und eine Anzahlung geleistet wurde. Die Buchungsbestätigung erfolgt schriftlich per E-Mail oder Post.
2. Zahlungsbedingungen
2.1. Anzahlung
Eine Anzahlung in Höhe von 500 CHF ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung an die Vermieterin zu leisten.
2.2. Restzahlung
Die Restzahlung des Mietbetrags muss spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisedatum auf dem Konto der Vermieterin eingegangen sein.
2.3 Reinigung
Reinigungskosten werden separat in Rechnung gestellt und sind mit der Restzahlung zu begleichen.
2.3. Verspätete Zahlungen
Sollten die Zahlungen nicht fristgerecht erfolgen, ist die Vermieterin berechtigt, den Vertrag zu kündigen und das Ferienhaus anderweitig zu vermieten. Der Mieter bleibt in diesem Fall verpflichtet, etwaige Stornokosten zu tragen.
2.4 Preise
Es gelten die nach der Reservationsanfrage des Mieters durch die Vermieterin kommunizierten Preise. Im Preis inbegriffen ist ein Parkplatz in der Tiefgarage der Vermieterin.
3. Mietdauer
Das Ferienhaus wird für die in der Buchungsbestätigung vereinbarte Dauer vermietet. Anreise und Abreise erfolgen zu den ebenfalls dort festgelegten Zeiten. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
4. Stornierung und Rücktritt
4.1. Stornierung durch den Mieter
Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Massgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter.
4.2. Haftung bei Stornierung
Im Falle eines Rücktritts haftet der Mieter grundsätzlich für den vollen Mietzins. Sollte es dem Vermieter gelingen, das Ferienhaus für den betreffenden Zeitraum ganz oder teilweise anderweitig zu vermieten, wird der Mietzins entsprechend reduziert. In diesem Fall wird dem Mieter lediglich die Differenz zwischen dem vereinbarten Mietzins und dem aus der anderweitigen Vermietung erzielten Mietzins in Rechnung gestellt. Sollte eine Weitervermietung nicht möglich sein, bleibt der Mieter zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet. Es wird empfohlen, eine Reiseversicherung abzuschliessen.
4.3. Frühzeitige Abreise
Sollte der Mieter das Ferienhaus vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer verlassen, bleibt der volle Mietzins für den gesamten gebuchten Zeitraum geschuldet. Eine Rückerstattung oder Reduzierung des Mietzinses erfolgt nicht.
4.4. Stornierung durch die Vermieterin
Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, o.ä.) die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen. In diesem Fall erhält der Mieter die bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück. Eine weitergehende Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen.
5. Pflichten des Mieters
5.1. Sorgfältige Nutzung
Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienhaus und die dazugehörigen Einrichtungen sorgsam zu behandeln. Schäden, die während der Mietdauer am Ferienhaus oder dessen Einrichtung entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
5.2. Verbot der Untervermietung
Es ist dem Mieter nicht gestattet, das Ferienhaus oder Teile davon an der Vermieterin nicht gemeldete Dritte unterzuvermieten oder in sonstiger Weise entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zu überlassen, ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Vermieterin.
5.3. Meldepflicht
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter die erforderlichen Personendaten (einschliesslich Name, Geburtsdatum, Wohnadresse, Nationalität, Telefonnummer und Ausweisdaten) aller Mitreisenden rechtzeitig vor Anreise zur Erfüllung der behördlichen Meldepflicht bereitzustellen. Diese Daten müssen der Vermieterin mit der Anzahlung bekannt gegeben werden.
5.4. Tourismusabgaben
Die in der Region anfallenden Tourismusabgaben sind vom Mieter vor Ort selbstständig zu entrichten. Hierzu steht im Ferienhaus eine Kasse bereit, in die der Mieter den fälligen Betrag entsprechend der vor Ort aufgelegten Tarife einzuzahlen hat. Der Mieter ist verantwortlich, die Abgabe ordnungsgemäss und in der richtigen Höhe für alle Mitreisenden zu leisten.
5.5. Haftung für Schäden
Das Ferienhaus wird nach bestem Wissen und Gewissen durch den Vermieter in Stand gehalten und bereitgestellt. Bei Anreise festgestellte Mängel sind durch den Mieter innert zwei Stunden nach Anreise dem Vermieter zu melden. Der Mieter haftet für alle Schäden, die er oder seine Mitreisenden am Ferienhaus oder dessen Einrichtung durch unsachgemässe Behandlung oder fahrlässiges Verhalten verursachen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Kosten für notwendige Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen dem Mieter in Rechnung zu stellen.
6. Haftung der Vermieterin
Die Vermieterin haftet nicht für die von ihm nicht zu vertretenden Umstände (z.B. höhere Gewalt, unvorhersehbare technische Störungen). Für persönliche Gegenstände und die Gesundheit des Mieters oder seiner Mitreisenden wird keine Haftung übernommen.
7. Rückgabe des Ferienhauses
Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienhaus am Abreisetag in einem ordnungsgemässen und aufgeräumten Zustand zurückzugeben. Sollte das Ferienhaus nicht in ordnungsgemässem Zustand zurückgegeben werden, behält sich die Vermieterin das Recht vor, Reinigungskosten und etwaige Reparaturen dem Mieter in Rechnung zu stellen.
8. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Mieters und seiner Mitreisenden werden nur im Rahmen des Vertragsverhältnisses und zu Marketing-Zwecken genutzt und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung des Vertrages oder der Geschäftstätigkeit der Vermieterin notwendig ist (z.B. an Behörden). Es gilt die auf der Website der Vermieterin publizierte Datenschutzerklärung.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt das Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist Aarau, Schweiz.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
11. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.